Ordyse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CoreGnition UG (haftungsbeschränkt), München, für die Nutzung von Ordyse

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CoreGnition UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software Ordyse und damit verbundene Leistungen.

(2) Ordyse richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Ordyse ist eine Software zur Auswertung und Unterstützung von Geschäftsabläufen. Sie wird als Software as a Service über das Internet bereitgestellt. Auf Wunsch betreibt der Kunde Ordyse in seiner eigenen Umgebung.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste:

(3) Die Einrichtung der Plattform und die Anbindung der vereinbarten Standardsysteme sind im Preis enthalten.

(4) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster von bis zu 4 Stunden im Monat außerhalb der Geschäftszeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(5) Support erhält der Kunde werktags von 8 bis 18 Uhr per E-Mail.

(6) Der Anbieter entwickelt Ordyse weiter. Er darf Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Leistungsumfang dabei erhalten bleibt.

§ 3 Vorschläge und Freigaben

(1) Ordyse erkennt Abweichungen und schlägt nächste Schritte vor, etwa eine E-Mail, eine interne Notiz oder eine Buchung im ERP. Jeder Schritt mit Wirkung nach außen wird erst ausgeführt, wenn ein berechtigter Nutzer des Kunden ihn freigibt.

(2) Vorschläge beruhen auf den Daten des Kunden und auf statistischen Verfahren. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Freigabe. Für freigegebene Schritte ist der Kunde verantwortlich.

§ 4 Vertragsschluss und Testphase

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters oder durch die Bestätigung einer Bestellung in Textform zustande.

(2) Eine vereinbarte Testphase ist kostenlos und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss veröffentlichten Preisliste. Derzeit:

LeistungMonatstarifJahrestarif
Plattform790 € je Monat672 € je Monat
je App590 € je Monat502 € je Monat
Komplett: Plattform und alle Apps2.990 € je Monat2.542 € je Monat
Prozessanalyse4.900 € einmalig4.900 € einmalig

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bucht der Kunde innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Prozessanalyse einen Tarif, verrechnet der Anbieter den Preis der Prozessanalyse vollständig mit den folgenden Monatsentgelten.

(4) Der Monatstarif wird monatlich im Voraus berechnet, der Jahrestarif jährlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(5) Liegen die Monatsentgelte für Plattform und gebuchte Apps über dem Preis für Komplett, berechnet der Anbieter automatisch den Preis für Komplett.

§ 6 Preisgarantie

(1) Die Preise sind für 24 Monate ab Vertragsbeginn fest.

(2) Danach darf der Anbieter die Preise einmal je Kalenderjahr anpassen, höchstens um 5 % gegenüber dem bisherigen Preis. Er kündigt jede Anpassung mindestens zwei Monate vorher in Textform an.

(3) Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 7 Laufzeit, Kündigung, Änderung des Umfangs

(1) Monatstarif: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn bis zum letzten Tag eines Kalendermonats zum Ende des Folgemonats kündigen.

(2) Jahrestarif: Der Vertrag läuft zwölf Monate. Er verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr, sondern geht in den Monatstarif über, wenn der Kunde nicht einen neuen Jahrestarif bucht.

(3) Mehr Umfang: Der Kunde kann Apps jederzeit zuschalten. Das Entgelt wird ab dem Tag der Freischaltung anteilig berechnet.

(4) Weniger Umfang: Im Monatstarif kann der Kunde Apps jederzeit zum nächsten Monatsersten abschalten. Im Jahrestarif wirkt eine Reduzierung zum Ende der Laufzeit. Die Daten abgeschalteter Apps bleiben bis zum Vertragsende erhalten.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Datenexport und Anbieterwechsel

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren, im offenen Format OCEL 2.0 und als CSV.

(2) Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung zu wechseln. Die Frist dafür beträgt höchstens zwei Monate. Danach unterstützt der Anbieter den Wechsel in einem Übergangszeitraum von 30 Tagen und erbringt seine Leistungen in dieser Zeit weiter. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen mit, begründet es und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern.

(3) Übertragbar sind alle Daten, die der Kunde eingebracht hat oder die bei der Nutzung entstanden sind: Ereignisse, Geschäftsobjekte, Klärfälle, Vorschläge, Freigaben, Einstellungen und Protokolle. Nicht übertragbar sind Quellcode und interne Modelle des Anbieters.

(4) Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen. Danach löscht der Anbieter alle Daten des Kunden vollständig und bestätigt die Löschung auf Wunsch schriftlich.

(5) Für Kündigung, Wechsel und Datenexport berechnet der Anbieter keine Entgelte.

(6) Die Regelungen dieses Paragrafen setzen die Artikel 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Gehen diese weiter, gelten sie vorrangig.

§ 9 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die vereinbarten Zugänge zu seinen Systemen bereit, benennt einen Ansprechpartner und vergibt Rollen und Rechte an seine Nutzer.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten, die er an Ordyse anbindet, verarbeiten darf. Das umfasst bei Bedarf die Beteiligung des Betriebsrats.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Ordyse für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Die Zahl der Nutzer ist nicht begrenzt.

(2) Alle Rechte an seinen Daten und an den Ergebnissen der Auswertung behält der Kunde.

(3) Der Anbieter darf Nutzungsdaten ohne Bezug zu Personen oder zum Kunden auswerten, um Ordyse zu verbessern. Daten des Kunden nutzt er nicht zum Training von Sprachmodellen für andere Kunden.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre.

§ 12 Mängel

(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kündigt Änderungen dieser Bedingungen mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Preise ändern sich ausschließlich nach § 6.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026